(1) Die Präsentation der Produkte auf unserer Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage (invitatio ad offerendum) dar.
(2) Der Kunde kann über die Website eine unverbindliche Anfrage für ein maßgefertigtes Produkt stellen.
(3) Auf Grundlage dieser Anfrage erstellen wir dem Kunden ein individuelles Angebot in Textform (meist per E-Mail), welches die spezifischen Maße, Materialien und Preise enthält.
(4) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der genannten Frist in Textform (z. B. per E-Mail oder Unterzeichnung) annimmt oder wenn wir die Annahme des Kunden (auch nach telefonischer Absprache) durch eine Auftragsbestätigung in Textform bestätigen.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Ausführung notwendigen Informationen (Maße, Skizzen, Geländebeschaffenheit) rechtzeitig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
(2) Verzögerungen, die durch verspätete oder fehlerhafte Angaben des Kunden entstehen, gehen nicht zu unseren Lasten. Dadurch entstehende Mehrkosten (z. B. Lagerkosten, Umplanung) werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
(1) Es besteht ein Mindestauftragswert von 250,- €.
(2) Es gelten die Preise des individuellen Angebots. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich diese als Endpreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zuzüglich Versandkosten.
(3) Anzahlung: Aufgrund der kundenindividuellen Anfertigung sind wir berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Auftragssumme nach Vertragsschluss zu verlangen. Die Produktion startet erst nach vollständigem Zahlungseingang der Anzahlung.
(4) Der Restbetrag ist spätestens bei Lieferung/Abnahme ohne Abzug fällig, sofern keine andere Vereinbarung in Textform getroffen wurde.
(5) Montage, Versand und sonstige Nebendienstleistungen sind im Preis nur enthalten, soweit dies schriftlich vereinbart wurde.
(1) ELEO GmbH wird mit der Bearbeitung eines Auftrages nach Eingang der vertraglich vereinbarten Zahlung beginnen.
(2) Liefertermine und Lieferfristen können verbindlich nur in schriftlicher Form vereinbart werden. Wir sind dennoch stets bemüht, unverbindlich zugesagte Lieferfristen einzuhalten.
(3) Die Dauer der Fertigung ist abhängig vom saisonalen Auftragsstand und wird im Rahmen des Angebots mitgeteilt. Die Lieferzeiten variieren zwischen ca. 12-16 Wochen – optional bieten wir auch eine Expressfertigung von ca. 6-8 Wochen an.
(4) Wenn ein verbindlicher Liefertermin nicht eingehalten werden kann, werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und einen neuen Termin vereinbaren. Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Rohstoff- oder Energiemangel, Naturereignisse, Pandemien, Unruhen, Streiks, Personalmangel, Mangel an Transportmöglichkeiten oder Transportbehinderungen) haben wir nicht zu vertreten. Ein Schadenersatzanspruch des Käufers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
(5) Die Lieferung erfolgt durch einen unserer Speditionspartner.
(1) Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass die Ware am richtigen Ort montiert wird und etwaig erforderliche Genehmigungen und Nachweise der Statik vorliegen. Er stellt sicher, dass die maßgeblichen Mark- und Grenzpunkte vorhanden und gut sichtbar sind, sowie sämtliche Leitungen und Rohre, die sich im Zaunverlauf befinden, auf dem Gelände markiert und dem Montageteam schriftlich mitgeteilt worden sind.
(2) Für Beschädigungen an Leitungen, die nicht markiert und/oder nicht mitgeteilt waren, übernimmt der Käufer im Innenverhältnis die Haftung und stellt uns von einer Haftungsinanspruchnahme seitens Dritter frei, die auf Beeinträchtigungen von den genannten Leitungen beruhen. Kosten, die durch die in § 4 Abs. 4 dieser AGB genannten Mehraufwendungen und Verzögerungen verursacht werden, hat der Käufer zu ersetzen.
(3) Für die Montage von Bauteilen an vorhandene Bauwerke oder Strukturen kann keine Gewährleistung übernommen werden. Die Beurteilung, ob das für die Montage vorgesehene Bauwerk geeignet ist, obliegt gänzlich dem Auftraggeber.
(4) Die Montage erfolgt durch einen unserer Montagepartner. Diese vereinbaren schriftlich einen Termin und führen die Montage eigenständig durch.
(5) Sofern Montageleistungen mit dem Montagepartner vereinbart wurden, ist der Kunde verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass zum vereinbarten Termin der Montageort zugänglich und für die Montage vorbereitet ist (z. B. tragfähiger Untergrund, Fundamente nach Vorgabe). Mehraufwendungen durch bauseitige Verzögerungen oder ungeeignete Untergründe werden gesondert in Rechnung gestellt.
(1) Es gelten die für Kaufverträge gesetzlich geregelten Vorschriften, soweit in diesen AGB oder im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(2) Handelsübliche Abweichungen: Da unsere Produkte individuell gefertigt werden, stellen geringfügige Abweichungen in Farbe, Oberflächenbeschaffenheit (z. B. Patina bei unlackiertem Metall), Schweißnahtoptik oder Maßen (innerhalb der branchenüblichen Toleranzen von +/- 3 mm) keinen Mangel dar.
(3) Vorgaben des Kunden: Wir haften nicht für Mängel, die auf fehlerhaften oder unvollständigen Angaben des Kunden beruhen (z. B. falsche Maßangaben in der Anfrage). Eine Überprüfung der kundenseitigen Maße auf Richtigkeit (Meterriss o.Ä.) erfolgt durch uns nur, wenn dies ausdrücklich als entgeltliche Zusatzleistung vereinbart wurde.
(4) Verschleiß: Natürlicher Verschleiß sowie Schäden durch unsachgemäße Montage oder mangelnde Pflege (z. B. Korrosion bei unterlassener Lackpflege in Küstennähe) sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, kein Widerrufsrecht.
Alle von uns gefertigten Produkte werden ausschließlich nach individuellen Kundenspezifikationen (wie Maßen, Materialwahl, Materialstärke, Farbe und Ausführung) angefertigt. Diese Produkte sind daher von der Ausübung des Widerrufsrechts ausgeschlossen.
Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde, dass die bestellten Produkte nach seinen individuellen Vorgaben gefertigt werden und ein Widerrufsrecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht besteht.
Gerät der Kunde mit der Annahme der Ware in Verzug, sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens (insbesondere Lagerkosten) zu verlangen.
Da es sich um individuell gefertigte Ware handelt, entbindet der Annahmeverzug den Kunden nicht von seiner Verpflichtung zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Coburg. Diese Vereinbarung gilt nur, soweit der Vertragspartner Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. (§ 14 BGB)